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Freilassung

Freilassung im Frühmittelalter

Die Freilassung (mittelhochdeutsch: vrilaz; lateinisch: manumissio, mancipatio) im Frühmittelalter ermöglichte es Feudalherren, Unfreie oder Sklaven in die volle, vererbbare Freiheit oder in eine bedingte Freiheit unterschiedlichen Grades zu entlassen. Dies geschah häufig durch spezielle Zeremonien (siehe auch Schatzwurf) und die Ausstellung eines Freibriefs. In einigen Regionen wurde die symbolische Handlung der Freilassung durch den Herrn dargestellt, indem er dem Befreiten die offene Tür und die freie Straße wies oder ihm die Waffen eines freien Mannes übergab. Die Freilassung erfolgte oft testamentarisch als Anerkennung treuer Dienste und zur Sorge um das Seelenheil des Testators. Alternativ bestand die Option des Freikaufs, sei es durch erspartes oder geliehenes Geld oder durch die Unterstützung Dritter, wie z.B. eines zukünftigen Ehepartners.

Die befreiten Personen aus weltlichen oder geistlichen Grundherrschaften (liberti, libertini) unterstanden in der Regel weiterhin dem Patronat ihrer früheren Herren. Sie erhielten eine Hofstelle (Hufe), die mit Treuepflichten, Abgaben und Diensten verbunden war. Auch rechtlich waren die Freigelassenen nicht gleichgestellt, was sich beispielsweise im geringeren Wergeld-Schutz zeigte. Verletzten sie ihre Verpflichtungen, zum Beispiel durch Nichtleistung von Zinsen, konnten sie in die Unfreiheit zurückversetzt werden.

Ab dem Ende des 8. Jahrhunderts wurde die Freilassung aufgrund der landwirtschaftlichen Expansion zu einer Massenbewegung. Diese Bewegung trug dazu bei, dass ländliche Sklaverei in den meisten Gebieten West- und Mitteleuropas (außer den Mittelmeerländern) bis zur 2. Hälfte des 10. Jahrhunderts verschwand. Dies resultierte vor allem aus der Erkenntnis, dass Rodungsarbeiten und landwirtschaftliche Tätigkeiten von freien Arbeitskräften zuverlässiger und profitabler ausgeführt wurden als von Sklaven, die in abgelegenen Gebieten schwer zu überwachen waren.